#13 Regenwasserbehandlung von A-Z - M wie Mindestanforderungen
Shownotes
Werden Mindestanforderungen an Produkte gestellt, geht man davon aus, dass diese der Sicherheit, Gesundheit und Umwelt nicht schaden.
Hier sind grade auch Produkthersteller in der Pflicht, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Dies wird unter anderem durch verschiedene Gesetzestexte geregelt. Aber auch die Verarbeiter der Produkte sind in der Pflicht zu prüfen, ob die Produkte den geplanten und gewünschten Anforderungen entsprechen.
Anforderungen an Bauprodukte stellen die Bauordnungen der Länder, welche die Verwendung von Bauprodukten regeln. Sie regeln die grundsätzlichen Nachweise bzw. Nachweisverfahren für die Verwendung von Bauprodukten und Bauarten, an die wesentliche Anforderungen zu stellen sind.
Die Regelungen aus der EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) werden in den jeweiligen Landesbauordnungen berücksichtigt. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest. Diese ist seit Juli 2013 gültig.
Die DIN EN 1433 ist eine harmonisierte europäische Norm für die Entwässerungsrinnen. In dieser Norm werden neben den Materialien für die jeweiligen Entwässerungsrinnen auch die Prüfkriterien, nach denen Entwässerungsrinnen geprüft werden, festgelegt.
Über weitere Anforderungen und was sie für Ihr Regenwassermanagement-Projekt bedeuten spricht Ingo Lauk, Projektmanager bei HAURATON, in dieser Podcast-Folge. Zudem erfahren Sie, warum Herr Lauk der Ansicht ist, dass die Mindestanforderungen eigentlich oft nicht ausreichend sind.
Sie haben ein aktuelles Entwässerungsprojekt? Dann unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!
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